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Umschulung Ergotherapie wird wieder gefördert

Seit dem 1. Juli ermöglicht es das neue Bürgergeldgesetz nun auch Beziehern von SGB II (Grundsicherung) eine Umschulung zum Ergotherapeuten zu machen, so eine Meldung des Bundesverbands für Ergotherapeuten in Deutschland (BED).

Das Ende 2011 beschlossene „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ sowie die in diesem Zuge umformulierten „Ergänzenden Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung“ hatten schwere Folgen für die Fachkräftesituation in der Ergotherapie.

Diese damalige Neuregelung besagte, dass das dritte Ausbildungsjahr einer Ergotherapie-Umschulung nicht mehr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurde – was eine Umschulung im Heilmittelbereich quasi unmöglich machte.

Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes erfolgte nun eine Anpassung, die neben Arbeitssuchenden nach SGB II auch Menschen mit Grundsicherung wieder eine Umschulung ermöglicht.

Sie interessieren sich für den Beruf des Ergotherapeuten? Hier erfahren Sie mehr.