Sozialpädagogisches Einführungsjahr

(SEJ)

Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)

Seit dem Schuljahr 2022/2023 bieten wir das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) an. Hier erlernst du grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere mit Kindern im Vorschulalter oder im frühen Schulalter.

Du schließt einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger sozialpädagogischer Einrichtungen, der mit der Fachakademie kooperiert und bist damit gleichzeitig Schüler und Auszubildender.

Das SEJ ist je zur Hälfte aufgeteilt in einen theoretischen Teil, d.h. dem Unterricht an der Fachakademie, und einen fachpraktischen Teil, d.h. der Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Sozialpädagogische Praxis). Mögliche Einrichtungen sind z.B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte oder Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE).

Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss
  • Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. Niveaustufe B2)

Ausbildungsvergütung

Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags erhält du eine entsprechende Ausbildungsvergütung.

Prüfungen/Zeugnis

Das SEJ schließt mit dem Jahreszeugnis ab. Es findet keine Abschlussprüfung zum staatlich geprüften Kinderpfleger statt.

Nach einem erfolgreichem SEJ kann sowohl die klassische (gegliederte) Ausbildungsform gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 FakO als auch die sog. praxisintegrierte Ausbildungsform absolviert werden.

Klassische Erzieherausbildung

Ab dem Schuljahr 2022/23 umfasst die Ausbildung zum Erzieher für Personen mit einem mittleren Schulabschluss insgesamt vier Jahre. Diese vier Jahre setzen sich zusammen aus:

  • einer einjährigen Vorbildung „Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)“
  • einem überwiegend theoretischen Ausbildungsabschnitt von zwei Studienjahren an der Fachakademie sowie
  • einem daran anschließenden Ausbildungsabschnitt in Form eines von der Fachakademie begleiteten Berufspraktikums von zwölf Monaten.

Prüfungen/Zeugnis

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung (schriftliche und mündliche Prüfungen am Ende des zweiten Studienjahres, praktische und mündliche Prüfung nach dem dritten Studienjahr) ab und verleiht die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“.

Neben dem beruflichen Abschluss kann durch die Ergänzungsprüfung im Fach Englisch die fachgebundene Fachhochschulreife absolviert werden.

Ausbildungsförderung

Angehende Erzieher erhalten ab September 2020 in den beiden Jahren der Vollzeitausbildung Aufstiegs-BAföG. Diese Beträge werden als Vollzuschuss gewährt und müssen daher nicht mehr zurückgezahlt werden.

Zugangsvoraussetzungen

Aufnahmebedingungen für das erste Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik:

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:
    • a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    • b) eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung nach Anlage1 Nr.2 Satz1 Buchst. a und b FakO oder
    • c) ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)

Bewerbung

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